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   BVerfG, 07.12.1999 - 1 BvR 1281/95   

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BVerfG, 07.12.1999 - 1 BvR 1281/95 (https://dejure.org/1999,3779)
BVerfG, Entscheidung vom 07.12.1999 - 1 BvR 1281/95 (https://dejure.org/1999,3779)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Dezember 1999 - 1 BvR 1281/95 (https://dejure.org/1999,3779)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Erfüllung der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2 bei Verfassungsbeschwerde gegen in Anwendung von InVorG § 4 Abs 5 erfolgtem Ausschluss des Rechtswegs des Zessionars vermögensrechtlicher Ansprüche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2000, 246
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 207/87

    Pensionistenprivileg

    Auszug aus BVerfG, 07.12.1999 - 1 BvR 1281/95
    So sind Bedeutung und Reichweite des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG für verwaltungsgerichtliche Streitigkeiten durch das Bundesverfassungsgericht hinreichend geklärt (vgl. etwa BVerfGE 83, 182 [194 f.] m. w. N.).

    Das gleiche gilt für die Frage, in- wieweit die verfassungsrechtliche Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes es ausschließt, Verwaltungsakten Tatbestandswirkung für Drittbetroffene beizulegen (vgl. BVerfGE 83, 182 [196 ff.]).

    Prüfungsmaßstab hierfür ist Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG, der gerichtlichen Rechtsschutz garantiert, wenn jemand behauptet, durch die öffentliche Gewalt in seinen eigenen Rechten verletzt zu sein (vgl. BVerfGE 83, 182 [194]), und der insoweit, wie schon ausgeführt, als speziellere Norm Art. 14 Abs. 1 GG verdrängt.

    Das Bundesverwaltungsgericht beruft sich dabei auf einen Beschluß des Bundesverfassungsgerichts, in dem es um das sogenannte Pensionistenprivileg im Recht des Versorgungsausgleichs ging und in dem ausgeführt ist, daß der Gesetzgeber auch in Anbetracht der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG nicht gehindert ist, bereits an den Erlaß des Verwaltungsakts unabhängig von dessen Rechtmäßigkeit nachteilige Rechtsfolgen für Dritte zu knüpfen, sofern dies aus sachgerechten Gründen geschieht, und dann entsprechend die Klagebefugnis zu verneinen (vgl. BVerfGE 83, 182 [194 ff.]).

    Denn ein Verstoß gegen dieses Verfahrensgrundrecht setzt eine im Interesse des Einzelnen gewährte Rechtsposition voraus (vgl. BVerfGE 27, 297 [305]), gewährleistet also nicht selbst den sachlichen Bestand oder den Inhalt einer als verletzt behaupteten Rechtsstellung; diese richtet sich vielmehr nach der Rechtsordnung im übrigen (vgl. BVerfGE 61, 82 [110]; 83, 182 [194 f.]).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 07.12.1999 - 1 BvR 1281/95
    a) Die Verfassungsbeschwerde hat weder im Hinblick auf den geltend gemachten Verstoß gegen Art. 14 GG noch hinsichtlich der Rüge einer Verletzung von Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung (vgl. näher zu diesem Erfordernis BVerfGE 90, 22 [24 f.]).

    aa) Die geltend gemachten Grundrechtsverletzungen haben kein besonderes Gewicht (vgl. dazu BVerfGE 90, 22 [25]).

    bb) Die geltend gemachten Grundrechtsverletzungen betreffen den Beschwerdeführer auch nicht in existentieller Weise (vgl. BVerfGE 90, 22 [25 f.]).

  • BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 10.94

    Investitionsbescheinigung - Abtretung des Rückübertragungsanspruchs - Anfechtung

    Auszug aus BVerfG, 07.12.1999 - 1 BvR 1281/95
    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn Dr. M ... - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Bernhard Murawo und Partner, Kurfürstendamm 52, Berlin - gegen a) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 10.94 -, b) das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 10. November 1993 - 3 K 1179/92 - hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Vizepräsidenten Papier und die Richter Grimm, Hömig gemäß § 93 b in Verbindung mit § 93 a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 7. Dezember 1999 einstimmig beschlossen:.

    Die Revision des Beschwerdeführers gegen diese Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen (vgl. VIZ 1995, S. 412):.

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 07.12.1999 - 1 BvR 1281/95
    Korrigierend eingreifen könnte dieses hier deshalb, vom Fall der willkürlichen Rechtsanwendung abgesehen (vgl. dazu BVerfGE 18, 85 [96]; 89, 1 [13 f.]), nur dann, wenn die Auslegung des § 4 Abs. 5 InVorG durch das Bundesverwaltungsgericht Auslegungsfehler erkennen ließe, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG, insbesondere vom Umfang ihres Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 89, 1 [9 f.]).
  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus BVerfG, 07.12.1999 - 1 BvR 1281/95
    Denn ein Verstoß gegen dieses Verfahrensgrundrecht setzt eine im Interesse des Einzelnen gewährte Rechtsposition voraus (vgl. BVerfGE 27, 297 [305]), gewährleistet also nicht selbst den sachlichen Bestand oder den Inhalt einer als verletzt behaupteten Rechtsstellung; diese richtet sich vielmehr nach der Rechtsordnung im übrigen (vgl. BVerfGE 61, 82 [110]; 83, 182 [194 f.]).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 07.12.1999 - 1 BvR 1281/95
    Korrigierend eingreifen könnte dieses hier deshalb, vom Fall der willkürlichen Rechtsanwendung abgesehen (vgl. dazu BVerfGE 18, 85 [96]; 89, 1 [13 f.]), nur dann, wenn die Auslegung des § 4 Abs. 5 InVorG durch das Bundesverwaltungsgericht Auslegungsfehler erkennen ließe, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG, insbesondere vom Umfang ihres Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 89, 1 [9 f.]).
  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 23/65

    Effektivität des Rechtsschutzes im Wiedergutmachungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 07.12.1999 - 1 BvR 1281/95
    Denn ein Verstoß gegen dieses Verfahrensgrundrecht setzt eine im Interesse des Einzelnen gewährte Rechtsposition voraus (vgl. BVerfGE 27, 297 [305]), gewährleistet also nicht selbst den sachlichen Bestand oder den Inhalt einer als verletzt behaupteten Rechtsstellung; diese richtet sich vielmehr nach der Rechtsordnung im übrigen (vgl. BVerfGE 61, 82 [110]; 83, 182 [194 f.]).
  • BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 875/92

    Restitution und Vertragsanfechtung

    Auszug aus BVerfG, 07.12.1999 - 1 BvR 1281/95
    Das Bundesverfassungsgericht ist in seiner bisherigen Rechtsprechung vom gegenteiligen Standpunkt ausgegangen, hat insoweit aber noch keine endgültige Entscheidung getroffen (vgl. insbesondere BVerfGE 95, 48 [58]).
  • BSG, 17.06.2009 - B 6 KA 16/08 R

    Vertragsarzt - Teilnahme an Kollektivverzichtsaktion - erneute Zulassung

    Denn ein Verstoß gegen dieses Verfahrensgrundrecht setzt eine im Interesse des Einzelnen gewährte Rechtsposition voraus, dh es gewährleistet nicht selbst den sachlichen Bestand oder den Inhalt einer als verletzt behaupteten Rechtsstellung (BVerfG [Kammer], Beschluss vom 7.12.1999 - 1 BvR 1281/95, WM 2000, 246, 248 unter Bezugnahme ua auf BVerfGE 83, 182, 194 f = SozR 3-1100 Art. 19 Nr. 2 S 4 f; BVerfG [Kammer], Beschluss vom 23.4.2009 - 1 BvR 3424/08, WM 2009, 1485, 1486).

    Wenn jedoch gewichtige sachliche Gründe dafür bestehen, dass der Gesetzgeber an den Erlass eines Verwaltungsakts ohne Rücksicht auf dessen Rechtmäßigkeit Rechtsfolgen für Dritte knüpft, so ist es auch unter dem Gesichtspunkt effektiven Rechtsschutzes nicht zu beanstanden, dass die Gerichte diesen Dritten keine eigenständige Anfechtungsbefugnis zubilligen (BVerfGE 83, 182, 198 = SozR 3-1100 Art. 19 Nr. 2 S 7; BVerfG [Kammer] WM 2000, 246, 249).

  • BSG, 17.06.2009 - B 6 KA 14/08 R

    Sechsjährige Zulassungssperre nach Kollektivverzicht ist rechtmäßig

    Denn ein Verstoß gegen dieses Verfahrensgrundrecht setzt eine im Interesse des Einzelnen gewährte Rechtsposition voraus, dh es gewährleistet nicht selbst den sachlichen Bestand oder den Inhalt einer als verletzt behaupteten Rechtsstellung (BVerfG [Kammer], Beschluss vom 7.12.1999 - 1 BvR 1281/95, WM 2000, 246, 248 unter Bezugnahme ua auf BVerfGE 83, 182, 194 f = SozR 3-1100 Art. 19 Nr. 2 S 4 f; BVerfG [Kammer], Beschluss vom 23.4.2009 - 1 BvR 3424/08, WM 2009, 1485, 1486).

    Wenn jedoch gewichtige sachliche Gründe dafür bestehen, dass der Gesetzgeber an den Erlass eines Verwaltungsakts ohne Rücksicht auf dessen Rechtmäßigkeit Rechtsfolgen für Dritte knüpft, so ist es auch unter dem Gesichtspunkt effektiven Rechtsschutzes nicht zu beanstanden, dass die Gerichte diesen Dritten keine eigenständige Anfechtungsbefugnis zubilligen (BVerfGE 83, 182, 198 = SozR 3-1100 Art. 19 Nr. 2 S 7; BVerfG [Kammer] WM 2000, 246, 249).

  • BSG, 17.06.2009 - B 6 KA 18/08 R

    Aufsichtsbehörde - Bescheid über fehlende Sicherstellung der vertrags (zahn)

    Ein Verstoß gegen dieses Verfahrensgrundrecht setzt eine im Interesse des Einzelnen von der Rechtsordnung eingeräumte Rechtsposition voraus, dh es gewährleistet nicht selbst den sachlichen Bestand oder den Inhalt einer als verletzt behaupteten Rechtsstellung (Bundesverfassungsgericht [BVerfG - Kammer], Beschluss vom 7.12.1999 - 1 BvR 1281/95, WM 2000, 246, 248 unter Bezugnahme ua auf BVerfGE 83, 182, 194 f = SozR 3-1100 Art. 19 Nr. 2 S 4 f; BVerfG [Kammer], Beschluss vom 23.4.2009 - 1 BvR 3424/08, WM 2009, 1485, 1486).

    Wenn jedoch gewichtige sachliche Gründe dafür bestehen, dass der Gesetzgeber an den Erlass eines Verwaltungsakts ohne Rücksicht auf dessen Rechtmäßigkeit Rechtsfolgen für Dritte knüpft, so ist es auch unter dem Gesichtspunkt effektiven Rechtsschutzes nicht zu beanstanden, dass die Gerichte diesen Dritten eine eigenständige Klagebefugnis gegen den Verwaltungsakt verneinen (BVerfGE 83, 182, 198 = SozR 3-1100 Art. 19 Nr. 2 S 7 f; BVerfG [Kammer] WM 2000, 246, 249).

  • BSG, 24.06.2008 - B 12 KR 29/07 R

    Krankenversicherung - freiwillige Versicherung - Vorversicherungszeit - keine

    Die durch Sachgründe gerechtfertigte Zuerkennung der Tatbestandswirkung verletze auch die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG nicht (vgl BVerfG vom 9.1.1991, 1 BvR 207/87, BVerfGE 83, 182 = SozR 3-1100 Art. 19 Nr. 2; vgl ebenso zur Tatbestandswirkung eines Investitionsvorrangbescheides: BVerfG vom 7.12.1999, 1 BvR 1281/95, WM 2000, 246).
  • BSG, 24.06.2008 - B 12 KR 19/07 R

    Recht zum Beitritt zur freiwilligen Krankenversicherung, Zulässigkeit der

    Die durch Sachgründe gerechtfertigte Zuerkennung der Tatbestandswirkung verletze auch die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG nicht (vgl BVerfG vom 9.1.1991, 1 BvR 207/87, BVerfGE 83, 182 = SozR 3-1100 Art. 19 Nr. 2; vgl ebenso zur Tatbestandswirkung eines Investitionsvorrangbescheides: BVerfG vom 7.12.1999, 1 BvR 1281/95, WM 2000, 246).
  • BVerwG, 26.10.2007 - 5 C 1.07

    Bemessungsgrundlage für Entschädigung; Betriebsgrundstück; Einheitswert;

    Der Anspruch auf eine Entschädigung in bestimmter Höhe ist unabhängig davon, ob er dem Schutzbereich des Art. 14 GG unterfällt (vgl. - zu Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz - BVerwG, Urteil vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 10.94 - BVerwGE 98, 147; Beschluss vom 30. Juli 1998 - BVerwG 8 B 31.98 - Buchholz 428 § 30a VermG Nr. 7; offen lassend BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 1999 - 1 BvR 1281/95 - VIZ 2000, 209) gegenüber einer Inhaltsbestimmung, wie sie in der Festlegung einer Berechnungsposition liegt, für sich allein auch dann nicht eigentumsrechtlich geschützt oder sonst verfestigt, wenn eine Gesetzesänderung eine Absenkung der Entschädigung bewirkte.
  • BSG, 24.06.2008 - B 12 KR 1/08 R

    Recht zum Beitritt zur freiwilligen Krankenversicherung, Zulässigkeit der

    Die durch Sachgründe gerechtfertigte Zuerkennung der Tatbestandswirkung verletze auch die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG nicht (vgl BVerfG vom 9.1.1991, 1 BvR 207/87, BVerfGE 83, 182 = SozR 3-1100 Art. 19 Nr. 2; vgl ebenso zur Tatbestandswirkung eines Investitionsvorrangbescheides BVerfG vom 7.12.1999, 1 BvR 1281/95, WM 2000, 246).
  • BSG, 24.06.2008 - B 12 KR 32/07 R

    Recht zum Beitritt zur freiwilligen Krankenversicherung, Zulässigkeit der

    Die durch Sachgründe gerechtfertigte Zuerkennung der Tatbestandswirkung verletze auch die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG nicht (vgl BVerfG vom 9.1.1991, 1 BvR 207/87, BVerfGE 83, 182 = SozR 3-1100 Art. 19 Nr. 2; vgl ebenso zur Tatbestandswirkung eines Investitionsvorrangbescheides: BVerfG vom 7.12.1999, 1 BvR 1281/95, WM 2000, 246).
  • BVerwG, 26.10.2007 - 5 C 2.07

    Anspruch auf Gewährung einer höheren Entschädigung nach dem

    Der Anspruch auf eine Entschädigung in bestimmter Höhe ist unabhängig davon, ob er dem Schutzbereich des Art. 14 GG unterfällt (vgl. zu Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz BVerwG, Urteil vom 6. April 1995 BVerwG 7 C 10.94 BVerwGE 98, 147; Beschluss vom 30. Juli 1998 BVerwG 8 B 31.98 Buchholz 428 § 30a VermG Nr. 7; offen lassend BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 1999 1 BvR 1281/95 VIZ 2000, 209) gegenüber einer Inhaltsbestimmung, wie sie in der Festlegung einer Berechnungsposition liegt, für sich allein auch dann nicht eigentumsrechtlich geschützt oder sonst verfestigt, wenn eine Gesetzesänderung eine Absenkung der Entschädigung bewirkte.
  • BVerwG, 15.12.1999 - 8 C 27.98

    Recht der offenen Vermögensfragen

    Für diese Anspruchsvoraussetzung sprechen sachgerechte, die Besonderheiten rückzuübertragender Unternehmen berücksichtigende Erwägungen, die sie - soweit der Restitutionsanspruch entsprechend dem Klägervortrag der Eigentumsgewährleistung des Art. 14 Abs. 1 GG unterstellt wird (vgl. BVerfGE 95, 48 ; BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. Oktober 1998 - 1 BvR 179/94 - EuGRZ 1998, 689 und vom 7. Dezember 1999 - 1 BvR 1281/95 - Umdruck S. 8; vgl. dagegen Urteil vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 10.94 - BVerwGE 98, 147 , Beschlüsse vom 16. Februar 1998 - BVerwG 7 B 239.97 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 23 S. 33 und vom 30. Juli 1998 - BVerwG 8 B 31.98 - Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 7 S. 13) - als zulässige, verhältnismäßige Inhalts- und Schrankenbestimmung i.S.v. Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG erscheinen lassen; es geht dabei nicht um den gezielten Entzug von Rechtspositionen.
  • VG Schwerin, 23.02.2001 - 8 A 1867/00

    Vorgehen gegen einen Investitionsvorrangbescheid; Beteiligung des Anmelders am

  • AG Gießen, 12.07.2004 - 48 MC 208/04

    Anspruch aus vorvertraglicher Pflichtverletzung wegen zu niedrig angesetzter

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